Viertel oder Hälfte?
Die Verordnung nennt das Viertel als Regel und die Hälfte als Obergrenze (§ 4 Nr. 4). Die Hälfte kommt in Frage, wenn die Fläche besonders wertvoll ist, etwa durch Lage, Größe oder Ausstattung, zum Beispiel eine große, geschützte Dachterrasse mit Blick. Wer die Hälfte ansetzt, sollte das begründen können.
Eine Terrasse von 6 × 4 m (24 m²) zählt mit einem Viertel 6 m², mit der Hälfte 12 m².
| Fläche | Anteil | zählt (Beispiel) |
|---|---|---|
| Balkon, Loggia, Dachgarten, Terrasse | in der Regel ein Viertel | 8 m² → 2 m² |
| dieselben, bei hohem Wohnwert | höchstens die Hälfte | 24 m² → 12 m² |
| Wintergarten, unbeheizt | die Hälfte | 12 m² → 6 m² |
| Wintergarten, beheizt | voll (wie ein Raum) | 12 m² → 12 m² |
| Überdachung, Carport | zählt nicht | 0 m² |
Terrasse, Loggia und Wintergarten
Für die Terrasse gilt dieselbe Regel wie für den Balkon, auch wenn sie ebenerdig liegt und nicht überdacht ist. Eine Loggia, also ein nach außen offener, in das Haus eingeschnittener Raum, zählt ebenso.
Ein Wintergarten ist ringsum geschlossen. Ist er unbeheizt, zählt er zur Hälfte; ist er beheizt, zählt er wie jeder andere Raum voll.
Wann gilt die Wohnflächenverordnung?
Verbindlich ist sie für geförderten Wohnraum. Viele Mietverträge und Exposés nutzen sie trotzdem; manche rechnen Balkone pauschal zur Hälfte. Fragen Sie im Zweifel nach, wie gerechnet wurde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
- Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung, WoFlV) vom 25. November 2003, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · mit der Quelle abgeglichen am 27. September 2026
Über diese Seite · Geschrieben vom Squaremetry-Team in eigenen Worten, zuletzt geprüft am 6. Oktober 2026. Sie haben einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.