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Zählt der Keller zur Wohnfläche?

Nein. Kellerräume sind nach der Wohnflächenverordnung Zubehörräume und gehören nicht zur Wohnfläche, ebenso Waschküche, Heizungsraum, Bodenraum und Garage. Ein Kellerraum von 5 × 4 m zählt also mit 0 m². Anders ist es bei einem Raum im Untergeschoss, der als Aufenthaltsraum zur Wohnung gehört: der zählt wie ein Wohnraum.

Räume

Ergebnis

1. Kellerraum

0 von 12 m²

Zubehörraum wie Keller, Bodenraum, Garage, Heizungsraum, Waschküche, Trockenraum oder Abstellraum außerhalb der Wohnung: zählt nicht (WoFlV § 2 Abs. 3).

2. Hobbyraum, als Aufenthaltsraum genehmigt

20 von 20 m²

Raum der Wohnung mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m: zählt voll (WoFlV § 4).

3. Heizungsraum

0 von 5 m²

Zubehörraum wie Keller, Bodenraum, Garage, Heizungsraum, Waschküche, Trockenraum oder Abstellraum außerhalb der Wohnung: zählt nicht (WoFlV § 2 Abs. 3).

4. Flur in der Wohnung

4,8 von 4,8 m²

Raum der Wohnung mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m: zählt voll (WoFlV § 4).

Wohnfläche zusammen

24,8 m²

Gerechnet mit der Regelset de-woflv-2004 0.3.0 von Squaremetry (lichte Höhe 2,40 m angenommen): unsere eigene Zusammenfassung der Wohnflächenverordnung, die noch von einer Fachperson geprüft wird. Keine Rechtsberatung.

Haus mit Keller im Editor zeichnen

Im Editor geben Sie jedem Raum seine Art; Keller, Heizungsraum und Garage stehen dann getrennt von der Wohnfläche.

Zeichnen und jede Fläche sehen ist kostenlos, auch ohne Konto. Export ohne Wasserzeichen: 5,00 € pro Objekt oder Pro ab 24,00 € im Monat, inkl. MwSt.

  • Keller, Waschküche, Heizungsraum: zählen nicht.
  • Abstellraum in der Wohnung und Flur: zählen.
  • Ausgebaut und als Aufenthaltsraum zulässig: zählt.

Vom Squaremetry-Team · Aktualisiert · Quellen unten

Was zählt nicht zur Wohnfläche?

  • Zubehörräume: Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1).
  • Räume, die nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts an ihre Nutzung genügen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2).
  • Geschäftsräume (§ 2 Abs. 3 Nr. 3).
  • Treppen mit mehr als drei Steigungen und ihr Treppenabsatz (§ 3 Abs. 3).

Und was zählt?

Alle Räume, die allein zur Wohnung gehören: auch Flur, Bad, Küche und ein Abstellraum innerhalb der Wohnung. Der Flur zählt also voll, das Treppenhaus außerhalb der Wohnung nicht.

Ein ausgebauter Raum im Untergeschoss mit genug Höhe und Fenstern, der als Aufenthaltsraum genehmigt ist, zählt wie ein Wohnraum: 5 × 4 m sind dann 20 m². Ob er das ist, steht in der Baugenehmigung; "Hobbyraum" auf einem Plan reicht dafür nicht.

Wohnfläche oder Nutzfläche?

Keller und Garage gehören zur Nutzfläche, nicht zur Wohnfläche. Steht im Mietvertrag oder Exposé nicht "Wohnfläche", sondern zum Beispiel "Wohn-/Nutzfläche", kann der Keller in der Zahl stecken. Lesen Sie, welche Fläche gemeint ist, und lassen Sie sich die Berechnung zeigen.

Quellen

Über diese Seite · Geschrieben vom Squaremetry-Team in eigenen Worten, zuletzt geprüft am 6. Oktober 2026. Sie haben einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Fragen

Zählt keller zur wohnfläche: häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, auch auf Deutsch.

Zählt der Keller zur Wohnfläche?

Nein, nach der Wohnflächenverordnung ist er ein Zubehörraum. Das gilt auch, wenn er ausgebaut ist, solange er nicht als Aufenthaltsraum zur Wohnung gehört.

Zählt ein Hobbyraum im Keller zur Wohnfläche?

Nur wenn er die Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt (Höhe, Licht, Lüftung) und so genehmigt ist. Dann zählt er wie ein Wohnraum.

Zählt der Flur zur Wohnfläche?

Ja, der Flur innerhalb der Wohnung zählt voll. Das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses gehört nicht zur Wohnung und zählt nicht.

Zählt der Keller im Einfamilienhaus zur Wohnfläche?

Nach der Wohnflächenverordnung nein, auch im Einfamilienhaus. Er zählt zur Nutzfläche.

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    Die Regeln der Wohnflächenverordnung mit Beispiel und Rechner.

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  • DIN 277

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